AZ-Service GbR - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Angebote
Alle Preis- und Leistungsangebote sind stets freibleibend.
Alle Preisangaben gelten in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Angebote für die Verteilung von Prospekten, Zeitschriften und ähnliches beruhen auf Angaben vom Auftraggeber
(im weiteren AG genannt) zu Format, Gewicht als auch der erteilten Aufgabenstellung, der Verteilart
und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete.
Angebote für den Druck von Prospekten und ähnliches beruhen auf Angaben vom AG
zu Format, Anzahl und Gestaltung der Prospekte. Die im Angebot des Auftragnehmers (im Weiteren AN genannt)
genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten
unverändert bleiben. Veränderungen zu den abgesprochenen Voraussetzungen führen zu einer
veränderten Preisgestaltung.
Die über Briefkästen zugestellten Verteilobjekte müssen Briefkastenformat aufweisen.
Sperrige Sendungen erhalten in der Regel einen Preisaufschlag. Die Ortsaufstellung ist dabei Bestandteil des Vertrages.

Anlieferung
Das Verteilgut ist rechtzeitig, bis spätestens 3 Werktage vor Verteilbeginn frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift
zu liefern, falls nicht anders vereinbart. Der AN haftet für sorgsame Lagerung in ihren Räumen.
Bei verzögerter Anlieferung, kurzfristigen änderungen des Auftrages oder anderen vom AG zu vertretenden Gründen,
wird der Verteiltermin neu disponiert.
Entstandene Aufwendungen für Wartezeit, Personalbereitstellung sowie Transport- und Regiekosten gehen in diesem
Falle zu Lasten des AG. Jedes Werbematerial ist uns zahlenmäßig in gleichen Abpackeinheiten gebündelt, verschnürt,
verschweißt oder in handelsüblichen Kartons jeweils zu gleichen Einheiten verpackt anzuliefern.
Die Kontrolle der Mengen bei der Anlieferung erfolgt auf der Grundlage der auf den Verpackungseinheiten
ausgewiesenen Stückzahlen. Fehlmengen oder überlieferungen, die sich bei der Kommissionierung herausstellen,
weil die tatsächlichen Mengen in den Abpackeinheiten mit den ausgewiesenen nicht übereinstimmen,
gehen nicht zu unseren Lasten.
Sofern nicht in gleichen Einheiten verpackt wurde, berechnet der AN für die Bündelung 0,02 Euro je Stück.
Die vereinbarte Materialliefermenge enthält stets eine Dispositionsreserve (ca. 5 Promille) zum Ausgleich.
Reicht das angelieferte Material nicht aus, so liegt es in unserem Ermessen, die vorhandene Stückzahl in einem
vereinbarten Gebiet zu platzieren.

Durchführung der Zustellung:
Die Zustellung erfolgt ausschließlich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Pro Briefkasten wird grundsätzlich
nur ein Exemplar eingeworfen. Es sei denn, der AG wünscht eine andere Abdeckungsquote.
Bei nicht erlaubtem Briefkasteneinwurf in Hochhäusern, kann eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an den
dafür festgelegten Platz abgelegt werden. Bei Häusern mit einem Sammelbriefkasten für das gesamte Haus,
werden immer nur 3 Exemplare eingesteckt. Ein Haus mit Innenbriefkästen, welches nach mehrmaligen Klingeln nicht
geöffnet wird, kann nicht bedient werden. Einwurfverbote, die gut gekennzeichnet sind werden grundsätzlich beachtet.
Geschäfte, Büros, Heime, Gewerbebetriebe, Kasernen, Ausländer- und Feriensiedlungen, sowie Häuser auf
Betriebsgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen, sind von
der Verteilung ausgenommen.
Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten gelten besondere Vereinbarungen.
überdrucke und Restmengen von Werbesendungen unter 5 Prozent werden bis zu 2 Wochen nach dem vereinbarten Verteiltermin aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Exemplare als Makulatur behandelt.
Eine weitere Lagerpflicht besteht nicht.

Durchführung der Druck-Dienstleistung:
Die im Angebot des AN genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde
gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Mehrwertsteuer ist im Angebotspreis ausgewiesen.
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige
Versandkosten (beispielsweise für Musterexemplare) nicht ein, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist.
Mehraufwendungen, welche aufgrund nachträglicher änderungen auf Veranlassung des AG entstehen, hat der AG
zu tragen. Als nachträgliche änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom AG wegen
geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Vom AG beauftragte Fertigung von Skizzen, Entwürfen,
Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom AG veranlasst sind, sind zusätzlich zu vergüten.

Gewährleistung
Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte haftet der AG.
Bei Beanstandungen von Inhalt oder Form sind wir berechtigt die Verteilung insgesamt oder teilweise abzulehnen.
Für Objekte, welche gegen bestehende Gesetze (rassendiskriminierend, pornographisch, kriegsverherrlichend,�)
verstoßen, wird eine Verteilleistung sowie ein ggf. gewünschter Druck abgelehnt.
Erlangt die AZ-Service GbR erst nach übernahme der Sendung Kenntnis davon, wird schon jetzt die Anfechtung
des Vertrages wegen Täuschung erklärt.
Bei telefonischer oder mündlicher Auftragserteilung wird keine Gewähr für die Richtigkeit der übermittlung übernommen.
Das Verteilunternehmen strebt eine Belieferung von 90 Prozent der erreichbaren zustellfähigen Haushalte an.
Bei Orten unter 30 HH (Haushalten ohne Werbeverbot) kann nicht in jedem Fall eine Zustellung durch den AG
verlangt werden. Der AN ist jedoch bemüht, dieses sicherzustellen.
Bei regelmäßigen Aufträgen (größer einmal monatlich) werden mindestens 70 Prozent der Orte bzw. Ortsteile
unter 30 Haushalten bedient. Eine Alleinverteilung und Sortimentsausschluss kann nicht zugesichert werden.
Wird eine davon abweichende Verteilart (z.B. selektiv) vereinbart, so erstreckt sich die Verteilquote auf
die bestmögliche Durchführung.
Der Leistungsnachweis für die unadressierte Zustellung wird in Form eines Kontrollberichtes erstellt.
Als ausreichend werden dabei 3 Kontrolladressen pro 1.000 verteilter Exemplare angenommen. Dazu werden
Sichtkontrollen durchgeführt. Eine Straße gilt als beliefert, wenn die überwiegende Anzahl der Häuser
in derselben Straße das Werbematerial erhalten hat.
Abweichend davon behält sich der AN die Option einer telefonischen Kontrollbefragung vor.
Zur Durchführung der Aufträge können Subunternehmer eingesetzt werden.
Die AZ-Service GbR haftet uneingeschränkt für deren Leistung.
Den Versand der Musterexemplare nimmt der AN für den AG mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des
Transportführers versichert.

Beanstandungen
Bei Beanstandungen durch den AG über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung muss die Reklamation
innerhalb von 4 Werktagen, fernmündlich oder schriftlich bei der Vertriebsfirma nach dem letzten Verteiltag vorliegen.
Bei begründeten Beanstandungen ist die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren.
Eine Reklamation berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten erbrachten Leistung.
Eine Einzelreklamation gilt als unberechtigt, wenn die überwiegende Anzahl der Haushalte im Umfeld des Reklamanten
das Werbematerial empfangen hat. Hat der AG zusätzliche überprüfungen der Verteilleistungen in Auftrag gegeben,
sowie im Falle einer unsachlichen und unberechtigten Reklamation, können die hierfür entstanden Kosten dem AG
in Rechnung gestellt werden, wenn die Verteilleistung über 90 Prozent der erreichbaren Haushalte liegt.
Bei begründeten Beanstandungen des AG leistet das Vertriebsunternehmen angemessenen Schadenersatz im Verhältnis
zur Fehlleistung. Bei Teilausdeckung in verschiedenen Gebieten können Reklamationen nicht in dem Maße
berücksichtigt werden. Ergeben Haushaltsbefragungen nachweislich mehr als 10 Prozent Beanstandungen, so steht
dem AG das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu. Schadenersatz wird
höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet. Ein weiterer Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere auf
Erstattung von indirekten und Folgeschäden, ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben.
Weitergehende Regressansprüche sind ausgeschlossen.
Der AG hat die Vertragsgemäßheit der zur Druckfreigabe gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor-
und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Der AN verlangt vom AG eine Autorenkorrektur. Sollte diese
aufgrund nicht vom AN zu vertretenden Umständen (z.B. Kurzfristigkeit des Auftrags, Nichterreichen des AG)
nicht erfolgen, übernimmt der AN keine Haftung für auftretende Satz- und Gestaltungsmängel. Die Gefahr etwaiger
Fehlergeht mit der Druckfreigabe auf den AG über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an
die Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des AG zur weiteren Herstellung.
Bei berechtigten Beanstandungen der Druck-Dienstleistung ist der AN nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer
Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes,
es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem AN oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der
AG Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist jedoch
ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem AN oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Alle gelieferten Druckdaten werden kostenlos mit dem Datencheck auf folgende Kriterien überprüft.
- Abmessungen des Datenformates mit einer Toleranz von +- 1,5 mm
- Prüfung auf korrekte Anzahl der Seiten und ob die Schriften eingebettet sind
- Prüfung auf defekte Dateien/Daten sowie auf mgl. Kennwortschutz o. Verschlüsselungen
Sollten Ihre Daten fehlerhaft sein, erhalten Sie eine Information per Email.
Folgende Kriterien werden nicht geprüft:
- ob alle Schriften in Pfade konvertiert sind
- Überprüfung von Randabstand der Schriften/Elementen sowie dem Beschnitt
- Prüfung ob der PDF/X-3:2002 Standard eingehalten wird
- Check des korrekten Farbraumes und der Auflösung / Bildschärfe und der überdrucken-Funktion
- Prüfung, auf Transparenzen, Kommentare, PDF-Ebenen, und/oder JPG2000-Bilder
Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet
der AN nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden
Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Mängel eines Teils der Druck-Dienstleistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Druck-Dienstleistung,
es sei denn, dass die Teillieferung für den AG ohne Interesse ist.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht
beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen
in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der AN nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den
jeweiligen Zulieferanten, soweit der dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.
In einem solchen Fall ist der AN, soweit der AG Unternehmer oder Kaufmann ist, von seiner Haftung befreit,
wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.

Zahlung
Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zu leisten. Bei erteiltem Bankeinzug und Vorauszahlung gewährt der AN 3 Prozent Skonto auf den
Rechnungsbetrag, jedoch, sofern auf der Rechnung ausgewiesen, ohne Kosten für Fracht, Porto, Versicherung
oder sonstiger Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Verteilleistung ausgestellt.
Wechsel werden nicht angenommen. Einem AG, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs-
und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach §320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der AN
seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Die Werbemittel (Prospekte und ähnliches), welche der AN oder durch ihn beauftragte Unternehmen im Auftrag des
AG erstellt/gedruckt habt, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden
Forderungen des AN gegen den AG Eigentum des AN. übersteigt der Wert der für den AN bestehenden Sicherheiten
dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 Prozent, so ist der AN auf Verlangen des AG oder eines durch die
übersicherung des AN beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers
verpflichtet.
Dem AN steht an vom AG, soweit dieser Unternehmer oder Kaufmann ist, angelieferten Klischees, Manuskripten,
Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen ist
der AN berechtigt, hierfür Vorauszahlung zu verlangen. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

Zahlungsverzug
Werden dem Auftragnehmer Tatsachen bekannt, die die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach
Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
bzw. Zahlungsfähigkeit und/oder Zahlungswilligkeit des AG gefährdet erscheinen lassen (z. Bsp.
Zahlungsausfälle des Auftragnehmers gegenüber Dritten, Inkassoverfahren, nicht nur im Einzelfall
unpünktliche Zahlung), so kann der AN Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen,
auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten
sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen bis zum Rechungsausgleich einstellen.
Diese Rechte stehen dem AN auch zu, wenn der AG trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu zahlen.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Verwahren, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und
Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über
den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der AN haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom AG zur Verfügung gestellt sind, bis zum
Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der AN nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der AG die Versicherung
selbst zu besorgen.

Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten
zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

Urheberrecht
Der AG haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter,
verletzt werden. Der AG stellt den AN von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

Impressum
Der AN kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des AG in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen.
Der AG kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

Allgemeines
Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldete Verzögerungen (Betriebsstörungen gleich
welcher Art) haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung, keine Haftung für Schäden oder Minderungen
des Verteilgutes durch Witterungseinflüsse, Brand, Bruch, Versand oder durch Dritte.
Betriebsstörungen durch höhere Gewalt - sowohl im Betrieb des AN als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere
Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung
des Vertragsverhältnisses. Sonstige Betriebsstörungen berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses,
es sei denn, diese sind vom AN vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Die Grundsätze über den Wegfall
der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
Dem AN steht an vom AG, soweit dieser Unternehmer oder Kaufmann ist, angelieferten Klischees, Manuskripten,
Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller
fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
Nachträgliche Auftragsänderungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert.
Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß Bundesdatenschutzgesetz).
Kontaktdaten aus Direktmarketing Aktionen werden immer 10 Werktage nach Fertigstellung der Sendung gelöscht.
Bei widersprechenden AGB vom AG und AN haben die AGB des AN Vorrang und gelten ausschließlich.
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Eine unwirksame Bestimmung ist im Rahmen der Leitsätze des BGH durch eine solche zu ersetzen, die in ihrem
wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe ist.
Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten mit Erteilung des Auftrages als anerkannt und für beide Seiten rechtsverbindlich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten
einschließlich Urkundenprozesse ist der Firmensitz des AN.

Stand: Gültig seit 24. Februar 2012